Markenbezeichnung: | TORICH |
Modellnummer: | ASTM B423 |
MOQ: | 1 TONNE |
Preis: | USD 50000-70000 Per Ton |
Zahlungsbedingungen: | L/C, D/A, D/P, T/T, Western Union, MoneyGram |
Versorgungsfähigkeit: | 500 Tonnen pro Monat |
ASTM B423 Nickellegierung UNS N08825 N08221 N06845 Nahtlose Rohre und Rohre
Incoloy 800H/HT mit enger Kontrolle des Kohlenstoff-, Aluminium- und Titangehalts in Kombination mit der hohen
Bei einer Temperatur-Riegelung von 800 H/AT ist die Schleppspannungs-Rissfestigkeit deutlich höher als bei 800.
Durch den höheren Nickelgehalt verfügt er über eine gute Belastungsbeständigkeit und Krakegewinnung bei Wasserkorrosion.
Durch den hohen Chromgehalt ist es besser gegen Pitting und Spaltkorrosionscracking beständig.
Organische Säure, aber sie ist nicht so fein in Schwefelsäure und Salzsäure.
Sie sind in einer Vielzahl von Formaten erhältlich, darunter Draht, Platte, Blech, Streifen, Rohre, Armaturen, Stangen, Flanschen usw.
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Verweis auf ASTM-Norm:
B 829 Spezifikation für allgemeine Anforderungen an nahtlose Rohre aus Nickel und Nickellegierungen.
B 880 Spezifikation für die allgemeinen Anforderungen an die Grenzwerte der chemischen Prüfungsanalyse für Nickel, Nickellegierungen und Kobaltlegierungen.
E 8 Prüfmethode zur Spannungstestung von metallischen Materialien.
E 18 Prüfmethoden für die Rockwell-Härte und die Rockwell-Oberflächenhärte von Metallmaterialien.
E 29 Praxis zur Verwendung von signifikanten Ziffern in den Prüfdaten zur Bestimmung der Konformität mit den Spezifikationen.
E 76 Prüfverfahren für die chemische Analyse von Nickel-Kupferlegierungen.
E 112 Prüfverfahren zur Bestimmung der durchschnittlichen Körngröße.
E140 Härtenumrechnungstabellen für Metall.
E 1473 Prüfverfahren für die chemische Analyse von Nickel, Kobalt und Hochtemperaturlegierungen.
Schlüsselwörter:
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfasst.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die in Absatz 1 genannten Maßnahmen auch auf nationaler Ebene anwenden.